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Arbeitserlaubnis beantragen: Arbeiten in Deutschland

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Arbeitserlaubnis beantragen – Wissenswertes

Möchte man als Nichtdeutsche:r in Deutschland arbeiten, muss man unter Umständen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wir verraten Dir, wann dies der Fall ist, wie man sie beantragt und welche Unterlagen dafür vorgelegt werden müssen. Es kann zudem sein, dass Du diese Unterlagen zunächst auf Deutsch übertragen lassen musst. Ist dies der Fall, helfen wir Dir als professionelles Übersetzungsbüro gerne weiter!

Warum ist es nötig, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?

Wenn Personen aus einem sogenannten Drittstaat in Deutschland arbeiten möchten, müssen sie zuvor eine Arbeitserlaubnis beantragen. Hierbei handelt es sich um einen Eintrag, der auf der Karte des Aufenthaltstitels einer Person gemacht wird. Die Gültigkeit beträgt dabei in der Regel maximal vier Jahre, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Wer braucht in Deutschland eine Arbeitserlaubnis?

Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, müssen alle Drittstaatler:innen zuvor eine Arbeitserlaubnis beantragen. Als Drittstaat bezeichnet man alle Länder, die nicht zu der EU oder den EFTA-Ländern gehören. Denn für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten ist keine zusätzliche Erlaubnis nötig, da für sie das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Für das Arbeiten in Deutschland ist meist eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nötig. Wenn man einen Aufenthaltstitel (bspw. ein Visum) beantragt, wird dieser Schritt ohne Dein Zutun automatisch erledigt. Deine künftigen Arbeitgebenden können diesen Prozess jedoch ein wenig beschleunigen, indem sie eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Fällt diese positiv aus, kann man anschließend den Aufenthaltstitel erhalten. Die Überprüfung führt man übrigens durch, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen denen deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger gleichen. Für die Zustimmung benötigt man:

  • Den Vertrag mit der neuen Arbeitsstelle oder ein konkretes Jobangebot
  • Das Formular für die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Arbeiten in Deutschland: diese Voraussetzungen gibt es

Als Drittstaatler:in ist ein festes Jobangebot die Hauptvoraussetzung für das Arbeiten in Deutschland. Hat man diese erste Hürde genommen, kommen jedoch noch einige weitere Behördengänge auf einen zu. Was genau man von Dir verlangt, zeigen wir Dir im Folgenden:

Arbeitsvisum für Deutschland

Bevor man die Arbeitserlaubnis beantragen kann, muss man zunächst einreisen dürfen. Dazu berechtigt einen das Arbeitsvisum für Deutschland. Das Visum kann man bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragen. Dieser Schritt ist für die meisten Nicht-EU-Bürger:innen Pflicht. Davon ausgenommen sind lediglich Personen aus den Staaten Südkorea, Australien, Israel, Kanada, Großbritannien, Neuseeland, Japan und den USA. Sie können ohne Visum einreisen und müssen sich erst nach ihrer Ankunft um einen Aufenthaltstitel kümmern. Noch mehr Informationen zu den Einreisebedingungen findest Du hier. Staatsbürger:innen aller anderen Länder müssen diese Bedingungen für das Arbeitsvisum erfüllen:

  • Es muss ein aktueller Reisepass vorhanden sein.
  • Das Antragsformular muss ausgefüllt sein.
  • Es werden biometrische Passfotos benötigt.
  • Man muss Belege zur Krankenversicherung und zum künftigen Wohnsitz in Deutschland abgeben. 
  • Ein konkretes Stellenangebot oder der unterschriebene Arbeitsvertrag müssen ausgehändigt werden.
  • Das Führungszeugnis muss vorgelegt werden.
  • Man muss durch ein Zeugnis oder andere Belege nachweisen, dass man für den künftigen Job qualifiziert ist. Auch ein Lebenslauf kann nötig sein.
  • Die Visagebühren in Höhe von 75 € müssen bezahlt werden.
  • Es wird ein Anschreiben verlangt, indem man die Gründe der Einreise und die Dauer des Aufenthalts angibt.
  • Abhängig von dem angestrebten Beruf kann es nötig sein, bestimmte Deutschkenntnisse nachzuweisen. Kenntnisse in Englisch reichen dann nicht aus.
Arbeitserlaubnis beantragen – Bedingungen
Abb. 1: Um die Arbeitserlaubnis zu beantragen sind einige Unterlagen nötig.

Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis wird zusammen mit dem Aufenthaltstitel vergeben. Der Aufenthaltstitel wird dabei als elektronische Aufenthaltskarte ausgestellt, auf der die Beschäftigungserlaubnis festgehalten wird. Bei der Beantragung muss Folgendes gegeben sein:

  • Das Formular zur Beantragung muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Man benötigt eine Jobzusage oder ein konkretes Angebot.
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilt haben.
  • Die für den Job benötigten Qualifikationen sind vorhanden und den in Deutschland erworbenen Qualifikationen gleichwertig.
  • Falls sie für die Ausübung des Berufs erforderlich ist, muss eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen.
  • Personen, die über 45 Jahre alt sind, müssen einen Nachweis über ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 49.830 € (Stand 2024) erbringen oder eine ausreichende Altersvorsorge belegen können.

So kannst Du die Arbeitserlaubnis beantragen

Wenn Du die Arbeitserlaubnis beantragen möchtest, musst Du Deine neue Stelle in Deutschland bereits sicher zugesagt bekommen haben. Der nächste Schritt ist dann abhängig davon, welche Staatsbürgerschaft Du besitzt. Stammst Du aus einem der Länder mit Sonderregelung (Australien, USA etc.), kannst Du zuerst einreisen und Dich anschließend um alles andere kümmern. Ansonsten musst Du vor der Einreise bei der Auslandsvertretung in Deiner Heimat ein Arbeitsvisum beantragen. Bist Du angekommen, musst Du Deinen Wohnsitz beim Bürgeramt Deiner neuen Wahlheimat anmelden. Anschließend machst Du einen Termin bei der Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis zu bekommen. Der letzte Schritt nimmt ca. einen Monat Zeit in Anspruch.

Bis man die Arbeitserlaubnis erfolgreich beantragen konnte, muss man also einige Voraussetzungen erfüllen und diese belegen können. Falls dazu eine beglaubigte Übersetzung einiger Unterlagen nötig ist, unterstützen wir Dich gerne dabei. Dies ist sogar in Express-Zeit möglich!

FAQs – Arbeitserlaubnis beantragen

1. Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?

Wie lange der gesamte Prozess dauert, lässt sich nur schwer sagen. Denn es kommt etwa darauf an, ob Du zuvor noch ein Visum beantragen musst und wann Du einen Termin beim Meldeamt sowie der Ausländerbehörde erhältst. Ist der Antrag abgegeben, kann man mit ca. einem Monat Bearbeitungszeit rechnen. In manchen Fällen kann es jedoch auch länger dauern.

2. Welche Voraussetzungen gibt es in Deutschland für ein Arbeitsvisum?

Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem ein aktueller Reisepass sowie biometrische Fotos. Außerdem muss man das Antragsformular ausfüllen und einen Wohnsitz sowie eine Krankenversicherung nachweisen können. Besonders wichtig ist auch der Arbeitsvertrag oder zumindest eine Zusicherung für eine Arbeitsstelle. Zusätzlich kommen ein paar weitere Bedingungen hinzu. Zieht man mit seinen Kindern nach Deutschland, kann dazu auch die Geburtsurkunde dieser gehören.

3. Wer erteilt die Arbeitserlaubnis für Ausländer:innen?

Dafür ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes zuständig. Sie stellt die Erlaubnis zur Tätigkeitsaufnahme gemeinsam mit dem Aufenthaltstitel aus. Du möchtest dauerhaft in Deutschland bleiben? Dann kannst Du nach einigen Jahren Aufenthalt prüfen, ob Du für eine Einbürgerung in Deutschland infrage kommst.

4. Wer darf ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten?

Dazu sind die Staatsbürger:innen aller EU-Länder sowie der EWR- und EFTA-Staaten berechtigt.

5. Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Dazu ist es notwendig, bereits eine Zusage für eine Arbeitsstelle bekommen zu haben. Ist das der Fall, kann man sich um die Einreise nach Deutschland kümmern, für die bis auf einige Ausnahmen ein Arbeitsvisum beantragt werden muss. Nach der Einreise muss man den neuen Wohnort beim Bürgeramt anmelden und kann dann den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen. Dazu muss man einige Unterlagen vorlegen, zu denen auch Zeugnisse (z. B. das Abiturzeugnis) gehören.

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